Zum Inhalt springen Zur Navigation Springen Direkt zur Suche Springen Direkt zum Kontaktformular Springen Zum Impressum Springen Direkt zu Aktuelle Springen Direkt zu den Veranstaltungen Springen

Bauleitplanung

Hier finden Sie die Termine der aktuellen Veröffentlichungen von Bauleitplänen sowie die Bekanntmachung von rechtskräftigen Bebauungsplänen.

Wichtiger Hinweis:
Die aufgeführten Planzeichnungen können bei manchen Browsern nicht korrekt dargestellt werden. Hier ist ein Abspeichern der PDF-Datei notwendig.
Dazu klicken Sie bitte das Dokument mit der rechten Maustaste an und wählen "Ziel speichern unter...".

Veröffentlichung von Bauleitplänen


Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat in ihrer Sitzung am 23.05.2019 den Beschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Griesheim gefasst.

Ziele und Zwecke der Neuaufstellung:
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das Stadtgebiet die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in ihren Grundzügen dar und gibt so den Rahmen für die künftige Entwicklung in den nächsten Jahren vor. Er ordnet den voraussehbaren Flächenbedarf für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel für Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Grünflächen, Waldflächen, Landwirtschaft oder Gemeinbedarf. Zudem soll er verbindliche Festlegungen der Raumordnungsplanung konkretisierend umsetzen, nachfolgende Bebauungsplanungen vorbereiten und Fachplanungen nachrichtlich darstellen. Die Aufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gehört gemäß § 5 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 3 BauGB zu den kommunalen Pflichtaufgaben. Die Fortschreibung soll den Planungszeitraum bis zum Jahr 2035 abdecken.
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1997 und wurde seitdem mehrfach geändert. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, wie neuen Anforderungen, zahlreichen Veränderungen und neuen Vorgaben muss der alte Plan neu aufgestellt werden.
Nach § 1 Abs. 3 BauGB lässt sich eine Planungspflicht herleiten: „Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.“ Im vorliegenden Fall ist dieser Grundsatz auf die Stadt als Trägerin der Planungshoheit des Flächennutzungsplans übertragbar.

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.06.2024 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung des Entwurfes durchzuführen. Gleichzeitig werden auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen zu veröffentlichen.

Im Vollzug dieser Vorschrift liegt der Entwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie dem Umweltbericht und dem Landschaftsplan als naturschutzfachlichem Planungsbeitrag, während der Veröffentlichungsfrist

vom 01. Juli 2024 bis einschließlich 09. August 2024

hier auf der Homepage der Stadt Griesheim, Rubrik Wohnen und Umwelt, abrufbar vor. Hier ist auch der vollumfängliche Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind alle Unterlagen auch über das zentrale Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich.

Als zusätzliches Informationsangebot gem. § 3 Abs. 2 BauGB können die o.g. Planunterlagen im Veröffentlichungszeitraum zum einen im Foyer des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Griesheim digital eingesehen werden. Gleichzeitig erfolgt eine öffentliche Auslegung der o.g. Planunterlagen während des Veröffentlichungszeitraums zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung,

montags von 7:00 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:30 Uhr,
dienstags von 7:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:30 Uhr
mittwochs nur nach Terminvereinbarung
donnerstags von 7:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr,
freitags von 7:30 – 12:30 Uhr,

Stellungnahmen zur Planung können im o.g. Zeitraum elektronisch an die E-Mail-Adresse: stadtentwicklunggriesheimde oder auf dem Postweg an die Stadtverwaltung Griesheim, Wilhelm-Leuschner-Straße 75 in 64347 Griesheim gesendet werden. Zudem können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben wurden, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens kann die Gemeinde gem. § 4b BauGB Teile des Verfahrens auf private Dritte übertragen. Es wird hiermit darüber informiert, dass die Stadt Griesheim von dieser Möglichkeit durch Beauftragung des Büros WSW & Partner GmbH Planungsbüro für Umwelt, Städtebau und Architektur, Kaiserslautern, Gebrauch gemacht hat.


Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung vom 03.08.2022 bis einschließlich 30.09.2022 gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die Stellungnahmen zu Umweltbelangen sind im Dokument "grün" gekennzeichnet.

Unterlagen zur Veröffentlichung des Flächennutzungsplans gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Unterlagen zur Veröffentlichung des Landschaftsplans gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Bebauungspläne

Zurzeit befinden sich keine Bebauungspläne in der Offenlage.

Datenschutzinformationen im Bereich Stadtentwicklung

Rechtskräftige Bebauungspläne

"An der Flughafenstraße – 2. Änderung" (Bplan 1)
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 06.02.2020 den Bebauungsplan "An der Flughafenstraße – 2. Änderung" (Bplan 1) gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit dem § 5 HGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310) als Satzung beschlossen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.12.2019 den Bebauungsplan "Am Hegelsberg – 6.Änderung" (Bplan 6) gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit dem § 5 HGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310) als Satzung beschlossen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.12.2019 den Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße – Neufassung I" (Bplan 19)  gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit dem § 5 HGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310) als Satzung beschlossen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 02.07.2020 den Bebauungsplan "August-Bebel-Straße/ Hahlgartenstraße/ Karlstraße/ Bessunger Straße – 3. Änderung", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der am 02.07.2020 gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.

Bekanntmachung rechtskräftige Bebauungspläne
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.09.2019 den Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße/Parsevalstraße/Jahnstraße/Am Schwimmbad – 7. Änderung" (Bplan 26) gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit dem § 5 HGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) als Satzung beschlossen.


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14.09.2023 den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Wilhelm-Leuschner-Straße / August-Bebel-Straße / Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße – 2. Änderung“ (Bplan 32) in der Fassung vom 15.08.2023 nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Ebenso wurden die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 Hessische Bauordnung (HBO) in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan „Wilhelm-Leuschner-Straße / August-Bebel-Straße / Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße – 2. Änderung“ (Bplan 32) wird mit beiliegender Begründung, Artenschutzrechtlicher Potenzialbewertung und Schalltechnischer Untersuchung während der allgemeinen Dienststunden im Foyer des Stadtbauamtes im Rathaus Griesheim, 1. OG, Wilhelm-Leuschner-Straße 75 in 64347 Griesheim zur dauerhaften Einsicht bereitgehalten. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan einschließlich der Begründung, der Artenschutzrechtlichen Potenzialbewertung und der Schalltechnischen Untersuchung ergänzend in das Internet eingestellt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße/ August-Bebel-Straße/Bessunger Straße/ Friedrich-Ebert-Straße - 1.Änderung" (Bplan 32-1.Ä)

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 13.12.2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße/August-Bebel-Straße/ Bessunger Straße /Friedrich-Ebert-Straße - 1.Änderung" (Bplan 32-1.Ä) gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit dem § 5 HGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) als Satzung beschlossen.

"Rübgrund IV – 11. Änderung" (Bplan 65)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 03.09.2020 den Bebauungsplan "Rübgrund IV – 11. Änderung", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der aktuell gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.

Bebauungsplan "Wohngebiet Südwest – 7. Änderung" (Bplan 102 – 7. Ä)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 07.04.2022 den Bebauungsplan "Wohngebiet Südwest – 7. Änderung", bestehend aus den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der aktuell gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.

Bebauungsplan "Wohngebiet Südwest – 6. Änderung" (Bplan 102)Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 11.02.2021 den Bebauungsplan "Wohngebiet Südwest – 6. Änderung", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der aktuell gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.

"Zwischen Flughafenstraße und Im Dürren Kopf – 2. Änderung" (Bplan 105 - 2. Änderung)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat in ihrer Sitzung am 02.02.2023 den Bebauungsplan "Zwischen Flughafenstraße und Im Dürren Kopf – 2. Änderung" (Bplan 105 - 2. Änderung) gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Gemäß § 10 Abs.3 BauGB ist der Bebauungsplan mit integrierter Orts- und Gestaltungssatzung sowie grünordnerischen Festsetzungen mit der Bekanntmachung in Kraft getreten.

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.02.2019 den Bebauungsplan "Zwischen Flughafenstraße
und Im Dürren Kopf - 1. Änderung" gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit dem § 5 HGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) als Satzung beschlossen.

Bebauungsplan "St.-Stephan" (Bplan 115)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 03.02.2016 den Bebauungsplan "St.-Stephan" (Bplan 115), bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der aktuell gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.Aufgrund der Bekanntmachung ist die Satzung damit ab 19.03.2016 in Kraft. Der Magistrat der Stadt Griesheim hat am 14.09.2020 beschlossen, eine radaktionelle Klarstellung in den Textlichen Festsetzungen sowie der Begründung des Bebauungsplanes "St.-Stephan" (Bplan 115) vorzunehmen. Die Änderungen sind rot markiert. Aufgrund der Bekanntmachung der redaktionellen Klarstellung ist die Änderung damit ab 23.02.2021 in Kraft.

 

 

Bebauungsplan "Zwischen Nehringstraße und Parsevalstraße" (Bplan 116)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 03.02.2016 den Bebauungsplan "Zwischen Nehringstraße und Parsevalstraße" (Bplan 116), bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der aktuell gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.
Aufgrund der Bekanntmachung ist die Satzung damit ab 19.03.2016 in Kraft.
Der Magistrat der Stadt Griesheim hat am 14.09.2020 beschlossen, eine radaktionelle Klarstellung in den Textlichen Festsetzungen sowie der Begründung des Bebauungsplanes "Zwischen Nehringstraße und Parsevalstraße" (Bplan 116) vorzunehmen. Die Änderungen sind rot markiert.
Aufgrund der Bekanntmachung der redaktionellen Klarstellung ist die Änderung damit ab 23.02.2021 in Kraft.


BürgerGIS - Infos zu Festsetzungen in Bebauungsplänen

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich über das Geografische Informationssystem - kurz BürgerGIS - des Landkreises über die Festsetzungen zu einem Bebauungsplan zu informieren. Hier werden Zeichnungen, Festsetzungen und Dokumente aufgezeigt, die aktuell vorliegen.

Folgen Sie diesem Link und schauen sich das Anleitungsvideo an:
https://www.ladadi.de/bauen-umwelt/bauaufsicht/grundstuecksinformationen.html

Öffnungszeiten (Sprechzeiten) der Stadtverwaltung
Montags          7.00 - 12.30 Uhr    13.30 - 16.30 Uhr
Dienstags        7.30 - 12.30 Uhr    13.30 - 16.30 Uhr
Mittwochs             - nur mit Terminvereinbarung -
Donnerstags   7.30 - 12.30 Uhr    13.30 - 18.00 Uhr
Freitags            7.30 - 12.30 Uhr   


Fachbereich V - Stadtentwicklung

Stadtverwaltung Griesheim
Stadtplanungs- und Umweltamt
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-262
Telefax: 0 61 55 / 701-216

stadtentwicklung@griesheim.de
Zimmer: 215 - 217, 219, 220, 221 (1. Stock)