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Verkehrssicherheit – Stadt bittet um die Beseitigung von überwachsenden Pflanzen in den öffentlichen Raum und die Einhaltung der Kehrpflicht

Mit Beginn der warmen Jahreszeit wachsen und blühen im gesamten Griesheimer Stadtgebiet wieder Bäume, Hecken sowie Sträucher. Oftmals jedoch über Zäune und Privatgrundstücksmauern hinweg auf die öffentlichen Geh- und Radwege. Die Stadtverwaltung bittet daher alle Gartenbesitzer, Bäume, Hecken und Sträucher regelmäßig so zu beschneiden, dass die Benutzung von Geh- und Radwegen nicht eingeschränkt ist und entsprechend eine Verkehrssicherheit dauerhaft gewährleistet werden kann.

„Wem beim Spaziergang schon mal tiefhängende Zweige durchs Gesicht gestreift sind, der kennt das Problem von zugewachsenen Gehwegen. Gefährlich wird es vor allem dann, wenn Bürgersteige so zugewuchert sind, dass Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Gleiches gilt auch für Verkehrsteilnehmende, wenn herabhängende Äste die Sicht auf den Straßenverkehr und auf Verkehrsschilder versperren“, sagt Diana Richter vom Fachbereich Stadtentwicklung.

Eigentümer eines Grundstückes sind im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht (geregelt in der Satzung über die Straßenreinigung) dafür verantwortlich, dass die Pflanzen rechtzeitig zurückgeschnitten werden und die Gehwege inklusive Entwässerungsrinnen sauber zu halten sind. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist ein radikaler Rückschnitt oder das Entfernen der Hecke nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt, damit Vögel nicht beim Brüten gestört werden. In der Zeit von 1. März bis 30. September ist jedoch ein „schonender Form- und Pflegeschnitt“ gestattet.

Der städtische Bauhof und das Ordnungsamt der Stadt Griesheim überprüfen im Rahmen der allgemeinen Straßenkontrolle regelmäßig die Situation von Überwuchs auf Geh- und Radwegen. Gerade im Sommer sind die städtischen Mitarbeiter der Sachabteilung Grünpflege verstärkt mit dem Bewässern der öffentlichen Grünflächen und Baumscheiben beschäftigt, sodass Bürger erkennbaren Überwuchs, der in den öffentlichen Verkehrsraum ragt, gerne über den Mängelmelder der Stadtverwaltung mitteilen können. Handelt es sich um private Grundstücksbesitzer werden diese entsprechend von der Stadtverwaltung angeschrieben.  

Die Stadt Griesheim hat über den Mängelmelder in den vergangenen Wochen mit starkem Regenfall auch wieder vermehrt Meldungen von Bürgern zu verstopften Sinkkästen („Gullys“) erhalten: „Die Blätter werden bei Unwetter von den Bäumen geweht und landen mit dem Regen häufig direkt in den Abwasserrinnen der Straßen und verstopfen die Sinkkästen. In diesen Bereichen kommt es dann zu größeren Pfützen, da das Regenwasser nicht ungehindert abfließen kann. Um dem vorzubeugen, bitten wir die Eigentümer der Flächen, neben dem Rückschnitt von Überwuchs auch ihrer Kehrpflicht nachzukommen und die Straßen sowie Gehwege regelmäßig zu säubern“, sagt Sascha Buchwald, Leiter des städtischen Ordnungsamtes.


WISSENSWERTES
Die Kehrpflicht ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Griesheim festgelegt. Die Satzung besagt, dass Straßen und Gehwege so zu säubern sind, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, vor allem eine Gesundheitsgefährdung, vermieden oder beseitigt wird. Grundstückseigentümer müssen die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege vollständig und die Straße bis zur Fahrbahnmitte hin reinigen. Gekehrt werden soll am Tag vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag bis spätestens 20 Uhr. Besondere Umstände, wie beispielsweise plötzlich auftretende oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen, können auch ein sofortiges Reinigen notwendig machen.

Die Stadtverwaltung bittet alle Gartenbesitzer, Bäume, Hecken und Sträucher regelmäßig so zu beschneiden, dass die Benutzung von Geh- und Radwegen nicht eingeschränkt ist. © Stadt Griesheim