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Kommunale Finanzen – Haushaltsplanentwurf 2024 wird in außerordentlicher Stadtverordnetenversammlung beraten

Die Stadtverordnetenversammlung (StVV) wird in einer außerordentlichen Sitzung am Freitag (16. Februar) um 15 Uhr im Rathaus über den Haushaltsplanentwurf 2024 beraten. Dieser sieht ein Defizit von 6,5 Millionen Euro im Ergebnishaushalt vor.

Im Rahmen der anstehenden Beratungen wird neben dem Haushaltsplanentwurf 2024 auch eine vertiefende Betrachtung der kommenden Jahre eine noch stärkere Rolle spielen. Hintergrund ist, dass der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt des vorgelegten Haushaltsentwurfs für 2024 zwar dank der ausreichenden Rücklagen der Stadt Griesheim möglich ist, allerdings der Finanzhaushalt über den zu betrachtenden Planungszeitraum, der sich bis 2027 erstreckt, sich derzeit nicht ausgeglichen darstellt.  Daher ist rechtlich gemäß § 92 a Hessische Gemeindeordnung ein sogenanntes Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. In einem Haushaltssicherungskonzept ist unter Beachtung gesetzlich definierter Vorgaben darzustellen, wie durch konkrete Maßnahmen in einem zu definierenden Zeitraum der Haushaltsausgleich erzielt werden kann. Diese Maßnahmen müssen zu Ausgabenminderungen oder Einnahmenerhöhungen führen.

Der erste Entwurf eines solchen Haushaltssicherungskonzeptes, das zusammen mit dem am Donnerstag (1. Februar) eingebrachten Haushaltsentwurfs 2024 bereitgestellt wurde, enthält erste Impulse für die Gremienmitglieder zur Beratung über mögliche Einsparungen bzw. Einnahmeerhöhungen. Im Kern wird es dabei darum gehen, wie und in welchem Umfang Pflichtleistungen und welche sogenannte „freiwilligen Leistungen“ in Zukunft möglich sein können. Dabei wird politisch über Einschnitte oder auch den möglichen Wegfall von Leistungen der Stadtverwaltung diskutiert werden müssen.

Ein Beschluss des Haushaltsplanes 2024 mit Investitionsprogramm und Haushaltssicherungskonzept könnte dann final in der nächsten regulären Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag (14. März) erfolgen. Der Haushalt 2024 mit Haushaltssicherungskonzept ist von der Kommunalaufsicht zu genehmigen, gegebenenfalls auch noch durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Für das Haushaltssicherungskonzept gilt: Solange der Konsolidierungszeitraum andauert, muss die Genehmigung jährlich neu erteilt werden.

HINTERGRUND
Der Haushaltsentwurf 2024 lag ursprünglich bei einem Defizit von knapp 13 Millionen Euro. Als Gründe für das Haushaltsdefizit kann die Stadtverwaltung unter anderem gesunkene Erträge aus den Gemeindeanteilen an Einkommens- und Umsatzsteuern nennen. Außerdem spielen eine wesentliche Rolle höhere Umlagezahlungsverpflichtungen an den Landkreis, steigende Kosten im Kinderbetreuungsbereich und inflationsbedingt steigende Kosten für Sach- und Dienstleistungen sowie steigende Energiekosten. Hinzu kommen stark gestiegene Personalkosten nach der Tarifeinigung 2023, dringend erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen an städtischen Immobilien, sowie der Mehraufwand für die Unterbringung sowie die Betreuung von Geflüchteten.

Ein Beschluss des Haushaltsplanes 2024 mit Investitionsprogramm und Haushaltssicherungskonzept könnte final in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. März erfolgen. © Pixabay